Impressum, AGBs & Widerruf
Impressum:
Unternehmen
Glanzlicht - Nils Lukas Knospe, Robin Daniel Knospe GbR
Büroadresse
Jägerstr. 44,
70806 Kornwestheim
Lageradresse
Ausgabe und Rücknahme der Geräte in
71277 Rutesheim
Kontaktinformationen
kontakt@glanzlicht-party.de
+49 (0) 15567 209806
+49 (0) 15751 716135
USt.-IDNr.: DE460012204
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Glanzlicht - Nils Lukas Knospe, Robin Daniel Knospe GbR, Jägerstr. 44, 70806 Kornwestheim, kontakt@Glanzlicht-party.de, +49 (0) 15567 209806 (im folgenden Text: Glanzlicht) und ihren Kunden über die Vermietung von DJ-, Party- und Veranstaltungstechnik sowie über damit verbundene Dienstleistungen, insbesondere Lieferung, Abholung, Aufbau, Abbau, Einweisung, technische Betreuung und DJ-Dienstleistungen.
1.2 Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sowie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher handeln überwiegend privat; Unternehmer handeln in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Glanzlicht diesen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§2 Angebote und Vertragsschluss
2.1 Von uns abgegebene Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Produktdarstellungen auf der Website, in Preislisten oder auf Plattformen stellen kein verbindliches Angebot dar.
2.2 Der Kunde kann eine Anfrage per Website, E-Mail, Telefon, Kurznachrichtendienst oder persönlich stellen. Glanzlicht erstellt daraufhin ein freibleibendes, unverbindliches Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn Glanzlicht die Buchung in Textform bestätigt oder die Mietgegenstände an den Kunden übergeben werden.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags sind nur wirksam, wenn sie von Glanzlicht in Textform bestätigt werden. Textform bedeutet zum Beispiel E-Mail oder eine andere lesbare Erklärung auf dauerhaftem Datenträger.
2.4 Glanzlicht ist berechtigt, eine Buchung abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an Identität, Zahlungsfähigkeit, Einsatzort, sicherem Betrieb oder Verfügbarkeit der Mietgegenstände bestehen.
§3 Vertragsgegenstand
3.1 Vertragsgegenstand sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Mietgegenstände und/oder Dienstleistungen.
3.2 Technische Abbildungen, Maße, Leistungsangaben und Produktbilder sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil werden. Glanzlicht darf gleichwertige oder höherwertige Ersatzgeräte stellen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Einsatzzweck erfüllt wird.
§4 Mietzeit, Übergabe und Rückgabe
4.1 Glanzlicht stellt den Mietgegenstand spätestens zu Beginn der schriftlich und verbindlich vereinbarten Mietzeit zur Abholung ab Lager bereit oder liefert diesen an den vereinbarten Einsatzort. Der Mietbeginn richtet sich unabhängig von der Art der Übergabe nach dem vereinbarten Zeitpunkt der Bereitstellung, Übergabe oder Anlieferung.
4.2 Holt der Mieter den vereinbarten Mietgegenstand zum Beginn der Mietzeit nicht ab, obwohl dieser von Glanzlicht ordnungsgemäß bereitgestellt wurde, bleibt der Anspruch von Glanzlicht auf Zahlung des vollen vereinbarten Mietpreises bestehen. Gleiches gilt, wenn die Abholung aus einem vom Mieter zu vertretenden Grund unterbleibt. Eine Rückerstattung oder Anrechnung erfolgt nicht. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Glanzlicht durch die Nichtabholung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.3 Ist Glanzlicht außerstande, den vereinbarten Mietgegenstand dem Mieter zu überlassen, ist er berechtigt, ihm anstelle des vereinbarten Mietgegenstandes einen gleichwertigen oder höherwertigeren Ersatzgegenstand zur Verfügung zu stellen, soweit dies nicht ausdrücklich zwischen den Mietvertragsparteien ausgeschlossen wurde.
4.4 Die vereinbarte Mietdauer schließt den Tag der Bereitstellung des Mietgegenstandes am Lager von Glanzlicht (Mietbeginn) und den Tag der Rückgabe des überlassenen Mietgegenstandes am Lager von Glanzlicht (Mietende) ein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Mieter, der Vermieter oder ein Dritter einen Transport des Mietgegenstandes durchführt.
4.5 Dem Mieter wird die Möglichkeit eingeräumt, den Mietgegenstand vor der Abholung zu untersuchen bzw. durch einen Dritten untersuchen zu lassen. Kommt der Mieter dem nicht nach, kann er erkennbare Mängel sodann nicht mehr rügen.
4.6 Obhutspflicht:
4.6.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und nur von eingewiesenem Personal bedienen zu lassen. Bei dem von Glanzlicht überlassenen Mietgegenstand handelt es sich um technisch aufwendige und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal durch den Mieter erfordern. Soweit beim Mieter schuldhaft oder fahrlässig Schäden an dem oder den überlassenen Mietgegenständen durch fehlerhafte Bedienung entstehen, hat der Mieter hierfür einzustehen und den entstandenen Schaden zu ersetzen, siehe hierzu auch 4.11.
4.6.2 Eventuell auftretende Mängel hat der Mieter Glanzlicht unverzüglich anzuzeigen sowie die unverzügliche Reparaturdurchführung durch diesen selbst oder einen von Glanzlicht bestimmten Dritten zu ermöglichen.
4.6.3 Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen an dem Mietgegenstand vorzunehmen, insbesondere selbst Reparaturen vorzunehmen.
4.6.4 Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von Glanzlicht oder des jeweiligen Eigentümers. Der Mieter ist nicht berechtigt, einem Dritten Rechte an dem Mietgegenstand einzuräumen. Verbraucher sind nicht berechtigt den Mietgegenstand unterzuvermieten.
4.6.5 Wird der Mietgegenstand beim Mieter gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Mieter dies Glanzlicht unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Mieter hat Dritte unverzüglich über die Eigentumsverhältnisse an den Mietgegenständen zu informieren.
4.7 Instandhaltung: Die Kosten der Instandhaltung des Mietgegenstandes trägt Glanzlicht, sofern sie nicht durch unsachgemäße Behandlung oder übermäßige Beanspruchung durch den Mieter verursacht worden sind. Die Kosten der weiteren Instandhaltung trägt während der Mietzeit der Mieter. Die Vornahme der Instandhaltungsarbeiten erfolgt jedoch immer durch Glanzlicht.
4.8 Besichtigung/Untersuchung: Glanzlicht ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen. Glanzlicht ist berechtigt, den überlassenen Mietgegenstand jederzeit nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, Glanzlicht im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.
4.9 Versicherung und Haftung Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietdauer angemessen gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung sowie Witterungseinflüsse zu sichern. Der Abschluss einer geeigneten Versicherung für die Mietgegenstände wird dem Mieter empfohlen. Für Verlust oder Beschädigungen der Mietgegenstände haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer Behandlung, unzureichender Sicherung, Diebstahl, Feuer-, Wasser- oder Transportschäden während der Mietdauer. Die Haftung des Mieters besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob Personal oder Gesellschafter von Glanzlicht bei der Veranstaltung anwesend ist.
4.10 Rückgabe: Der Mieter hat den überlassenen Mietgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand am Lager des Vermieters zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht in ordnungsgemäßem Zustand, kann Glanzlicht die zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erforderlichen Aufwendungen vornehmen lassen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen. Bis zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes des überlassenen Mietgegenstandes gilt dieser als nicht zurückgegeben. Gleiches gilt, wenn der Mietgegenstand unvollständig zurückgegeben wird. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Termin zurück, hat er für jeden begonnenen Tag die vereinbarte Miete zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt (insbesondere Ersatz des Mietausfalls). Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass Glanzlicht kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ist dem Mieter die Rückgabe des überlassenen Mietgegenstandes ganz oder teilweise aus von ihm zu vertretenden Gründen bzw. aus technisch zwingenden Gründen unmöglich, so ist er dem Vermieter zu dem hieraus entstehenden Schaden zum Ersatz verpflichtet (insbesondere zum Ersatz des Mietausfalls; Ersatzbeschaffung etc.), siehe hierzu auch Nr. 4.11.
4.11 Schaden; Abtretung Schadensersatzansprüche: Im Falle des Eintritts eines Schadens oder Verlusts ist der Mieter verpflichtet, Glanzlicht unverzüglich schriftlich über Art und
Zustandekommen des Schadens/Verlusts zu unterrichten. Der Mieter haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit, dies gilt auch für seine Erfüllungsgehilfen. Eventuell bestehende Schadensersatzansprüche des Mieters gegen Dritte tritt der Mieter bereits jetzt an Glanzlicht ab, soweit sie Glanzlicht auch gegenüber dem Mieter zustehen. Glanzlicht nimmt diese Abtretung an. Das heißt aber nicht, dass der Mieter von den diesbezüglichen Ansprüchen freigestellt wird.
§5 Preise, Zahlung und Kaution
5.1 Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Zahlungsbedingungen. Die Preisangaben verstehen sich inclusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 5.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Glanzlicht behält sich vor, insbesondere bei hochpreisigen Mietgegenständen, Neukunden oder erhöhtem Ausfallrisiko, Vorkasse, Barzahlung oder die Hinterlegung einer angemessenen Kaution zu verlangen.
5.3 Eine vereinbarte Kaution dient der Absicherung offener Forderungen sowie möglicher Schäden, Verlustfälle, fehlenden Zubehörs oder außergewöhnlichen Reinigungsaufwands. Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände. Glanzlicht ist berechtigt, berechtigte Forderungen mit der Kaution zu verrechnen. Glanzlicht darf die Kaution ganz oder teilweise zurückbehalten, bis eine angemessene technische Prüfung der Mietgegenstände möglich war.
§6 Stornierung durch den Kunden
6.1 Der Kunde kann den Auftrag vor Mietbeginn stornieren. Die Stornierung muss in Textform erfolgen. Sofern nicht individuell anders vereinbart, gelten folgende Stornopauschalen:
• bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Auftragswertes
• 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Auftragswertes
• 6 bis 2 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Auftragswertes
• weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung: 100 % des Auftragswertes
6.2 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis erlaubt, dass Glanzlicht kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Glanzlicht bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bereits entstandene Fremdkosten, Sonderbeschaffungen oder individuell vereinbarte Zusatzleistungen können zusätzlich berechnet werden, sofern sie nicht mehr vermeidbar sind.
§7 Pflichten von Glanzlicht
7.1 Glanzlicht stellt die Mietgegenstände in funktionsfähigem und verkehrssicherem Zustand bereit.
7.2 Glanzlicht bemüht sich um pünktliche Lieferung, Bereitstellung und Durchführung vereinbarter Leistungen. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Unwetter, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Verkehrsstörungen, Krankheit oder sonstige nicht von Glanzlicht zu vertretende Umstände berechtigen nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen.
7.3 Bei technischen Störungen wird Glanzlicht im Rahmen des Zumutbaren Unterstützung leisten, zum Beispiel durch telefonischen Support, Ersatzgerät oder Nachbesserung.
§8 Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände sorgfältig, sachgerecht und nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Kunde muss insbesondere:
a) die Einweisung, Bedienhinweise und Sicherheitsanweisungen beachten,
b) die Mietgegenstände vor Feuchtigkeit, Regen, Hitze, Frost, Schmutz, Feuer, Flüssigkeiten, Überlastung und unsachgemäßer Nutzung schützen,
c) die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Zugriff unbefugter Dritter sichern,
d) für eine geeignete Stromversorgung und sichere Umgebung sorgen,
e) sicherstellen, dass nur eingewiesene und geeignete Personen die Mietgegenstände bedienen,
f) erforderliche Genehmigungen, Betreiberpflichten, Lärmschutz-, Brandschutz- und Sicherheitsvorgaben selbst einhalten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde,
g) Schäden, Defekte, Verlust oder Diebstahl unverzüglich melden.
8.2 Eine Untervermietung, Verleihung oder sonstige Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist nicht gestattet.
§9 Besondere Hinweise zu Technik, Nebel, Licht und Lasern
9.1 Der Kunde ist für den sicheren Einsatz der Technik am Veranstaltungsort verantwortlich, soweit Glanzlicht nicht ausdrücklich mit Betreuung, Aufbau oder Betrieb beauftragt wurde.
9.2 Nebelmaschinen, Lichteffekte, Laser, Stative, Lautsprecher und elektrische Geräte dürfen nur entsprechend der Einweisung verwendet werden. Der Kunde muss insbesondere Brandschutzauflagen, Rauchmelder, Fluchtwege, Stolperstellen, Kabelverlegung, Standsicherheit und zulässige Lautstärken beachten.
9.3 Laser dürfen nur im vereinbarten Umfang eingesetzt werden. Soweit für bestimmte Geräte, Einsatzarten oder Veranstaltungsorte besondere Fachkunde, Schutzmaßnahmen oder Genehmigungen erforderlich sind, muss der Kunde diese sicherstellen, sofern Glanzlicht nicht ausdrücklich die technische Verantwortung übernimmt.
§10 Haftung von Glanzlicht
10.1 Die Schadenersatzhaftung von Glanzlicht ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für folgende Fälle: a. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; b. Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit; c. Für Schäden und Verluste, die auf der
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des Schadens begrenzt, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
10.2 Soweit die Haftung für Glanzlicht nach obenstehenden Klauseln ausgeschlossen oder begrenzt wird, gilt dies auch für deren Erfüllungsgehilfen.
10.3 Ansprüche des Verwenders aufgrund einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Kardinalpflichten verjähren innerhalb eines Jahres. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche nach Nr. 13.1 Buchstabe a-c. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.4 Für Ereignisse höherer Gewalt, die Glanzlicht die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet Glanzlicht nicht. Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften Stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen. Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als 6 Monate andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag durch eingeschriebenen Brief zu kündigen.
§11 Datenschutz
Glanzlicht verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsabwicklung, Kommunikation, Rechnungsstellung und Durchführung der vereinbarten Leistungen. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Glanzlicht, einsehbar unter www.glanzlicht-party.de
§12 Urheberrecht und Inhalte der Website
12.1 Sämtliche Inhalte der Website und der Shopseiten von Glanzlicht, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Designs, technische Daten, Konzepte sowie sonstige veröffentlichte Inhalte, sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Glanzlicht oder der jeweiligen Rechteinhaber.
12.2 Eine Verwendung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Speicherung oder Weitergabe der Inhalte, auch auszugsweise, ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Glanzlicht nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Produktbildern, Beschreibungstexten, Logos und Gestaltungselementen auf fremden Websites, Plattformen oder in Werbematerialien.
12.3 Die Nutzung der Website zum Zwecke automatisierter Datenauslesung, Inhaltsübernahme oder zum Aufbau konkurrierender Angebote ist untersagt.
12.4 Gesetzliche Rechte, insbesondere gesetzlich zulässige Nutzungen nach dem Urheberrechtsgesetz, bleiben unberührt.
§13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt deutsches Recht.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtstand ist Ludwigsburg soweit der AG Kaufmann gem. § 1 ff. HGB ist. Dies schließt jedoch nicht aus, Klage am Sitz des Käufers zu erheben.
13.3 Sollte eine oben erwähnte Klausel unwirksam sein oder werden, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Zweifel sind sie so auszulegen, dass sie den Paragraph 305 ff. BGB nicht widersprechen.
Vertrag Widerrufen
Bitte fügen Sie der Widerrufsanfrage Ihre Bestellnummer, Namen und Email hinzu.
